Wie die Gemeinde Horriwil schreibt, wurde in letzter Zeit vermehrt die illegale Abfallentsorgung im Bürgerwald beobachtet, was eine Gefahr ist.
Abfall Container vor dem Haus. (Symbolbild)
Abfall Container vor dem Haus. (Symbolbild) - Nau.ch
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Abfälle im Freien zu deponieren, ist verboten. Das gilt auch für organische Stoffe wie Grünabfälle.

Leider kommt es immer wieder vor, dass auch in den Wäldern um Horriwil vor allem Grünabfälle und Bauschutt entsorgt werden.

In den letzten Monaten (Stand 27. September 2022) wurden wieder vermehrt illegale Ablagerungen von Grünabfällen und Bauschutt im gemeindeeigenen Wald festgestellt.

Eine fachgerechte Abfallentsorgung ist sichergestellt

Dieses Fehlverhalten von Verursachern ist nicht nur ärgerlich, sondern belastet auch die Umwelt. Abfallverursacher sind zur fachgerechten Entsorgung gesetzlich verpflichtet.

Die Entsorgung hat auf eigene Kosten zu erfolgen und das getrennte Sammeln von Abfällen ist nach Möglichkeit einzuhalten.

Die Einwohnergemeinde stellt mit ihren Partnern eine fachgerechte Abfallentsorgung sicher, die auch organische Abfälle umfasst (Grünabfuhr).

Organische Abfälle sind für den Boden und das Grundwasser schädlich

lllegale Abfälle hingegen müssen von den Gemeindebetrieben fachgerecht entsorgt werden.

Dies ist aufwendig und die Kosten dafür trägt die Allgemeinheit, also die Steuerzahler von Horriwil.

Die illegalen Abfälle, so auch organische Abfälle, belasten die Böden und das Grundwasser.

Grünabfälle verändern beispielsweise den Nährstoffhaushalt des Waldbodens, was sich nachteilig auf die Wurzeln von Pflanzen auswirkt.

Illegale Abfallentsorgung verbreitet invasive Neophyten in der Natur

Neophyten im Wald zu entsorgen, ist untersagt. Diese invasiven Pflanzen gehören in den Abfallsack. Auch organische Abfälle sind unbedingt fachgerecht zu entsorgen.

Belastete Böden, belastetes Grundwasser oder Emissionen von Abfällen stellen ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Wildtiere dar.

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