Stadt hebt alte Gestaltungspläne auf und passt neue an
Vom 20. Juni bis 9. Juli 2025 sind Änderungen an Sondernutzungsplänen öffentlich einsehbar – sie erfolgen aufgrund gesetzlicher Vorgaben.

Wie die Stadt Romanshorn mitteilt, passt die Stadt ihre Sondernutzungspläne an gesetzliche Vorgaben an. Während der Mitwirkung gingen keine Eingaben ein. Nun folgt vom 20. Juni bis 9. Juli 2025 die öffentliche Auflage.
Der Stadtrat Romanshorn hat nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens die öffentliche Auflage von Änderungen an Sondernutzungsplänen sowie die Aufhebung mehrerer Gestaltungspläne beschlossen. Aufgehoben werden die Gestaltungspläne Allee-/Bahnhofstrasse, Konsumhof, Quartiere Reckholdern und Untere Rislenstrasse sowie die Gebiete Wiesental und Wiesental West.
Anpassungen erfolgen bei den Gestaltungsplänen für die Parzellen 710 und 2870 «Maron», die Obere Zelg, den Sonnenring und das Witenzelg.
Die Überarbeitung dient der obligatorischen Anpassung an das kantonale Planungs- und Baugesetz sowie an die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe.