Salenstein informiert zum Winterdienst
In Salenstein möchte der Gemeinderat der Bevölkerung das Winterdienstkonzept näherbringen.

Wie die Gemeinde Salenstein berichtet, kommt es im Winterdienst immer wieder zu Diskussionspunkten. Um einige Punkte aufzuklären, möchten der Gemeinderat der Bevölkerung das Winterdienstkonzept der Gemeinde Salenstein näherbringen.
Von der Gemeinde werden nach geltendem Recht keine 24 Stunden Betriebsbereitschaft vorgeschrieben. In der Gemeinde Salenstein gilt grundsätzlich eine Bereitschaft von 5 bis 22 Uhr.
Wenn Schnee oder Eis von Privatgrundstücken (Vorplätzen, Einfahrten, Höfen usw.) widerrechtlich auf öffentlichen Grund abgelagert wird und dadurch zusätzliche Räumungsarbeiten notwendig werden, ist im Wiederholungsfall den betreffenden Grundeigentümern der Mehraufwand zu verrechnen.