

Münsterlingen: Mitwirkung zum Gewässerraumlinienplan

Seit Januar 2011 sind im Gewässerschutzgesetz des Bundes neue Bestimmungen zum Gewässerraum und zur Revitalisierung in Kraft. Der Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes GSchG verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer (gleich Gewässerraum) festzulegen.
Dabei sind die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz sowie die Gewässernutzung zu gewährleisten. Die Festlegung des Gewässerraums (GWR) stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht.
Der Gewässerraum gewährleistet unter anderem den Schutz vor Hochwasser, den natürlichen Transport von Geschiebe, die Ausbildung einer naturnahen Strukturvielfalt sowie die Entwicklung standorttypischer Lebensräume und deren Vernetzung.
Die Auflagefrist zum Mitwirkungsverfahren ist bis 15. September 2022
Dazu wird entlang aller oberirdischen, fliessenden und stehenden Gewässer ein Korridor festgelegt, der primär dem Gewässer zur Verfügung steht. Wie gross der Gewässerraum ist, hängt von der Art und Grösse des Gewässers ab.
Die Auflagefrist zum Mitwirkungsverfahren Gewässerraumlinienplan Abschnitt Bodensee und Fliessgewässer ist vom 26. August bis 15. September 2022 bei der Bauverwaltung, Klosterstrasse, Münsterlingen während der Schalteröffnungszeiten. Stellungnahmen und Anregungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Münsterlingen zu richten.