Denkmalgeschützte Friedhofskapelle wird umfassend saniert

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Bodensee,

Die 1907 erbaute Kapelle im Friedhof Arbon ist stark sanierungsbedürftig. Für die Sanierung hat der Stadtrat nun 1,61 Millionen Franken bewilligt.

Pfarreramt Arbon.
Pfarreramt Arbon. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Arboner Friedhofskapelle wird jährlich für rund 150 Abdankungen genutzt. Allerdings befindet sich der denkmalgeschützte Bau bereits seit geraumer Zeit in schlechtem Zustand, wie die Stadt Arbon schreibt.

Schon 1996 war bei Untersuchungen durch Architektur- und Ingenieurbüros Handlungsbedarf festgestellt worden. Die dringend renovationsbedürftige Kapelle steht somit beispielhaft für den Investitionsstau, dem sich Arbon stellen muss.

Gesamtsanierung betrifft Dach, Fassade, Fenster und Teile des Innenbereichs

Vor knapp 30 Jahren wurde lediglich eine Minimalvariante realisiert, verbunden mit der Empfehlung, den Dachstuhl innert 10 bis 15 Jahren zu erneuern – was seither jedoch nicht geschah.

Expertisen von 2024 und 2025 zeigen gravierende Schäden: durchfeuchtete Dachschalungen, lose Schieferplatten, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, undichte Fenster sowie schadhafte Stellen in der Fassade. Hinzu kommen verschiedene Schäden im Gebäudeinnern.

Die nun nötige Gesamtsanierung betrifft somit Dach, Fassade, Fenster und Teile des Innenbereichs. Das Dach wird instandgesetzt und der Fassadenputz erneuert, Sandsteinelemente werden fachgerecht restauriert. Die Fenster werden vollständig ersetzt. Weiter sind diverse Maler- und Schlosserarbeiten vorgesehen.

Keine Abstimmung: Projekt gilt als gebundene Ausgabe

Zur Umsetzung der geplanten Sanierungsmassnahmen hat der Stadtrat einen Kredit von rund 1’613’000 Franken bewilligt. Es wird mit kantonalen Beiträgen in der Höhe von rund 110’000 Franken gerechnet.

Mit der Planung und der Bauleitung hat der Stadtrat das Architekturbüro Fitzi Architektur, Arbon, beauftragt.

Da die Schäden an der Friedhofskapelle erheblich sind und Folgeschäden drohen, gilt das Projekt als gebundene Ausgabe – es liegt keine freie Entscheidung über die Umsetzung vor, weshalb es darüber nicht zu einer Urnenabstimmung kommt.

Mit der nun beschlossenen Instandsetzung sorgt die Stadt für den langfristigen Erhalt eines zentralen und würdigen Orts der Abschiednahme.

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