Boulevard: Stadtrat handelte in allen Punkten korrekt

Stadt Kreuzlingen
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Bodensee,

Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau stellt fest, dass der Stadtrat zum vorzeitigen Abbruch berechtigt war und wies die Beschwerden vollumfänglich ab.

Waagschalen der Justitia
Waagschalen der Justitia - AFP/Archiv

Dem Rechtsstreit liegt das im Februar 2018 versuchsweise eingeführte neue Verkehrsregime für die Begegnungszone Boulevard zugrunde. Die neue Verkehrsführung war gemeinsam mit dem Gewerbe, dem Quartierverein Bodan und mit dem Initiativkomitee «für einen autofreien Boulevard» erarbeitet worden.

Vier Monate später, am 12. Juni 2018 beschloss der Stadtrat, den Versuch vorzeitig abzubrechen. Dabei stützte er sich auf eine während der Versuchsphase durchgeführte Umfrage und auf Verkehrszählungen.

Die Resultate fielen eindeutig aus: Das Gewerbe lehnte die neue Verkehrsführung grossmehrheitlich ab und auch die Hälfte der befragten Haushalte schloss sich dieser Meinung an. Viele der befragten Haushalte sprachen sich grundsätzlich gegen verkehrsberuhigende Massnahmen aus. Der Beschluss des Stadtrates wurde öffentlich aufgelegt und die Signalisation am 25. Juni 2018 entfernt.

Dieser Beschluss wurde wegen einer Verletzung der Ausstandsregeln vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) mit Rekursentscheid vom 23. Juli 2018 aufgehoben. Der Stadtrat beschloss daraufhin am 7. August 2018 erneut den vorzeitigen Abbruch des Versuchs und entzog einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung.

Dagegen wurden wieder Rekurse beim DBU erhoben. In einem Zwischenentscheid vom 24. September 2018 beurteilte das DBU den Entzug der aufschiebenden Wirkung als nicht zulässig, und verfügte den sofortigen Wiederaufbau der Signalisation. Der Stadtrat leistete dem Zwischenentscheid Folge und stellte die temporäre Signalisation am 15. Oktober 2018 wieder her und führte erneut Verkehrszählungen durch.

Das DBU trat in seinem Entscheid vom 23. April 2019 auf einige Rekurse mangels Legitimation der Rekurrenten nicht ein, die anderen Rekurse wies es ab. Damit bestätigte das DBU den Beschluss des Stadtrates vollumfänglich und legitimierte den vorzeitigen Versuchsabbruch des Verkehrsregimes im Boulevard.

Gegen den Entscheid des DBU wurde im Mai 2019 beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau Beschwerde eingereicht. Die Signalisation im Boulevard musste deshalb bis auf Weiteres bestehen bleiben.

In einem Zwischenentscheid entschied das Verwaltungsgericht Anfang September 2019, dass den Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen wird und die Signalisation abgebrochen werden könne. Daraufhin beschloss der Stadtrat, die Signalisation am 16. Oktober 2019 definitiv zu entfernen.

Verwaltungsgericht lehnt Beschwerden vollumfänglich ab

Kurz vor Weihnachten 2019 entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau auch inhaltlich über die Beschwerden. Der Entscheid ist Mitte Februar 2020 bei der Stadt Kreuzlingen eingegangen. Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts nun in Rechtskraft erwachsen. Das Verwaltungsgericht lehnte sämtliche von den Beschwerdeführern erhobenen Rügen ab und stellte fest, dass der durch den Stadtrat verfügte vorzeitige Versuchsabbruch recht- und verhältnismässig war.

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