Verfügung einer Verkehrsmassnahme in Köniz
Die Abteilung Verkehr und Unterhalt Köniz führt Verkehrsmassnahme durch.

Die Abteilung Verkehr und Unterhalt Köniz führt eine Verkehrsmassnahme an der Zufahrt Kirchstrasse 130 bis 134 und Gurtenbrauerei 37 durch. Die zustimmungspflichtige Massnahme wurde durch das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II bewilligt. Diese Verkehrsmassnahme regelt die Zufahrt auf privatem Grundstück mit öffentlichem Fuss- und Radwegrecht und dient der Verkehrssicherheit. Die Verkehrsmassnahme ist mit dem Aufstellen des Signals rechtsgültig.
Vorschriftssignal, Verbot für Motorwagen und Motorräder, Signal 2.13 (mit ergänzender Angabe: Anstösser und Unterhalt gestattet)
Vorschriftssignal, Höchstgewicht von 28t, Signal 2.16
Vorschriftsignal, Fussweg, Signal 2.61Betreffend ist nur die überdeckte Durchfahrt des Gebäudes Gurtenbrauerei 37. Den zu Fuss Gehenden steht ein direkter Perronzugang ausserhalb der Durchfahrt zur Verfügung.
Rechtsmittelbelehrung
Die Verfügung kann mittels verwaltungsinterner Beschwerde, innert 30 Tagen seit ihrer ersten Veröffentlichung im Amtsanzeiger, beim Gemeinderat von Köniz angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.