«Station Oberwangen» geht in öffentliche Mitwirkung

Gemeinde Köniz
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Köniz,

Auf dem Areal bei der Station Oberwangen soll eine verdichtete Wohnüberbauung entstehen. Ab dem 2. November 2020 läuft die öffentliche Mitwirkung.

Köniz Station Oberwangen
Auf dem Areal bei der Station Oberwangen soll eine verdichtete Überbauung entstehen - zvg

Auf dem Areal bei der Station Oberwangen plant die Grundeigentümerin der Schlüsselparzellen eine verdichtete Wohnüberbauung. Dazu soll die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Köniz angepasst werden. Ab dem 2. November 2020 läuft die öffentliche Mitwirkung.

Das Areal bei der Station Oberwangen ist heute grösstenteils ungenutzt und liegt brach. Die Varem AG ist Grundeigentümerin der beiden Schlüsselparzellen. Sie plant zusammen mit der Projektentwicklerin Halter AG auf dem Areal eine verdichte Wohnüberbauung mit Verkaufsflächen.

Damit die neue Wohnüberbauung realisiert werden kann, ist eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung notwendig. Die Grundeigentümerin hat ein Gutachterverfahren in Auftrag gegeben, welches von der Gemeinde begleitet wurde. Im Zuge dessen wurde ein städtebauliches Richtkonzept für eine gut in die Umgebung eingebettete Bebauung des Areals erarbeitet.

Köniz Station Oberwangen
Modellfoto der Ansicht von Südwesten - zvg

Das Richtkonzept enthält die Zielvorstellungen und Rahmenbedingungen in den Bereichen Städtebau, Freiraum, Verkehr und Erschliessung. Das Richtkonzept bildet die konzeptionelle Grundlage für die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung.

Änderung baurechtliche Grundordnung

Im Gutachterverfahrensprozess zeigte sich, dass die für das Aral geltende Zone mit Planungspflicht ZPP 12/3 «Station Oberwangen» weiterentwickelt werden muss. Dies damit das Richtkonzept umgesetzt werden kann. Mit der Anpassung der ZPP 12/3 «Station Oberwangen» werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für die mögliche Realisierung grundeigentümerverbindlich definiert.

Für die Anpassung der Zone mit Planungspflicht ZPP 12/3 «Station Oberwangen» ist ein ordentliches Nutzungsplanverfahren notwendig. Dabei sind eine öffentliche Mitwirkung, eine Vorprüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung sowie eine öffentliche Auflage vorgesehen. Schlussendlich wird die neue Planung der Stimmbevölkerung zum Beschluss vorgelegt.

Köniz Station Oberwangen
Modellfoto der Ansicht von Süden - zvg

Öffentliche Mitwirkung

Die Änderung der ZPP 12/3 «Station Oberwangen» (Nutzungsplanänderung, Schutzplanänderung, Raumplanungsbericht und besondere Vorschriften zum Nutzungsplan) und Grundlagedokumente sind vom 2. November bis am 2. Dezember 2020 im Gemeindehaus zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Alle interessierten Personen sowie Organisationen können ihre Anregungen und Hinweise zur Planung einbringen.

Die Gemeinde Köniz hat geplant, am Mittwoch, 11. November 2020, im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung über das Projekt zu informieren. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und den Weisungen des Kantons Bern kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden.

Aushang der Planungsinstrumente

Dauer: 2. November bis 2. Dezember 2020

Ort: Gemeindehaus Bläuacker, 1. Obergeschoss, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz

Zeit: Montag bis Freitag 8:00–12:00 Uhr / 14:00–17:00 Uhr

Mitwirkungsakten im Internet

Die vollständigen Mitwirkungsakten zur baurechtlichen Grundordnung sind ab dem 2. November 2020 abrufbar unter: www.koeniz.ch/station-oberwangen.

Informationsveranstaltung

Die geplante öffentliche Informationsveranstaltung kann leider nicht stattfinden. Die Verantwortlichen der Planungsabteilung Köniz stehen aber gerne in einem persönlichen Gespräch zur Erläuterung der Planung zur Verfügung. Voranmeldung bei: Silvio Bocchetti 031 970 93 21, Barbara Ringgenberg 031 970 95 42.

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