Köniz: Maskenpflicht für Lehrpersonen während des Unterrichts
In den Schulen der Gemeinde Köniz müssen die Lehrpersonen auch während des Unterrichts eine Schutzmaske tragen.

Gemäss Leitfaden der BKD gilt für erwachsene Personen in den Schulhäusern eine generelle Maskenpflicht. Von dieser Bestimmung ist der Unterricht ausgenommen. Der Vorsteher der Direktion Bildung und Soziales Hans-Peter Kohler hat für die Schulen in Köniz eine weitergehende Regelung erlassen.
Die Lehrpersonen müssen auch während des Unterrichts eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt für sämtliche Unterrichtsstufen und auch für das Betreuungspersonal der Tagesschulen.
Für die Schulkinder des Zyklus 3 (7. – 9. Klasse) empfiehlt Hans-Peter Kohler das Tragen von Masken.
Die Gemeinde Köniz geht damit über die von der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD) beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 hinaus.
«Wir müssen die weitere Ausbreitung des Coronavirus unbedingt eindämmen», so Hans-Peter Kohler. «Die Lehrpersonen können den notwendigen Abstand während des Unterrichts nicht immer einhalten. Neben dem Einhalten der Abstände spielen auch andere Faktoren wie Tröpfchen und Aerosole eine Rolle in der Übertragung von Covid-19.»
«Ich bin überzeugt, dass die Maskenpflicht für Lehrpersonen während des Unterrichts eine zielführende zusätzliche Massnahme ist, um die Übertragung des Virus an den Schulen in Köniz einzudämmen.» Das Ziel sei, weitere positive Fälle bei Schülerinnen und Schülern wie auch bei Lehrpersonen bestmöglich zu verhindern. Zudem müssten Klassenschliessungen unbedingt verhindert werden.
Die Regelung tritt ab Montag, 26. Oktober 2020, in Kraft.