Wie die Gemeinde Köniz informiert, tritt per 1. März 2024 das Klimaschutzreglement in Kraft, welches das Parlament im vergangenen Juni 2023 beschlossen hat.
Köniz
Köniz. (Archivbild) - keystone
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Mit dem Klimaschutzreglement legt das Parlament das Netto-Null-Zieljahr 2045 für das Gemeindegebiet fest.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen in den Bereichen Wärme und Verkehr sowie KVA (Kehrichtverbrennung) und ARA (Abwasserreinigung) nur noch so viele Treibhausgase entstehen, wie durch natürliche und technologische Senken wieder ausgeglichen werden können.

Der Energiebedarf für Wärme und Verkehr soll vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für die Gemeindeverwaltung soll dies bereits 2035 der Fall sein.

Spezialfinanzierung Klimaschutz kann hinzugezogen werden

Die grauen Emissionen, auf die die Gemeinde nur beschränkten Einfluss hat, sollen schrittweise reduziert werden.

Wird der Absenkpfad nicht eingehalten, muss der Gemeinderat zusätzliche Massnahmen vorschlagen beziehungsweise umsetzen.

Dank der neuen Spezialfinanzierung Klimaschutz kann die Gemeinde Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen unterstützen.

Der Gemeinderat hat in einer internen Weisung festgelegt, welche Mittel in die Spezialfinanzierung fliessen und wie sie verwendet werden.

Private und Unternehmen profitieren indirekt

Unterstützt werden Massnahmen der Gemeinde zur Zielerreichung und in den Bereichen Qualitätssicherung und Monitoring.

Massnahmen, mit denen gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt werden, werden nicht unterstützt.

Private und Unternehmen profitieren indirekt von Massnahmen der Gemeinde (zum Beispiel durch Machbarkeitsstudien).

Eine direkte finanzielle Förderung für Private und Unternehmen ist nicht vorgesehen.

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