Könizer Klimaschutzreglement tritt in Kraft
Wie die Gemeinde Köniz mitteilt, tritt das Klimaschutzreglement per 1. März 2024 in Kraft. Das Netto-Null-Ziel soll bis 2045 erreicht werden.

Per 1. März 2024 tritt das Klimaschutzreglement in Kraft, welches das Könizer Parlament im vergangenen Juni beschlossen hat.
Damit ist für die Gemeinde der verbindliche Zeitrahmen für die Erreichung des Netto-Null-Ziels auf 2045 festgelegt, für die Gemeindeverwaltung auf 2035.
Mit der Spezialfinanzierung Klimaschutz erhält die Gemeinde gleichzeitig ein Instrument, mit dem sie eigene Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen finanziell unterstützen kann.
Grauen Emissionen schrittweise reduzieren
Mit dem Klimaschutzreglement legt das Parlament das Netto-Null-Zieljahr 2045 für das Gemeindegebiet fest.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen in den Bereichen Wärme und Verkehr sowie KVA (Kehrichtverbrennung) und ARA (Abwasserreinigung) nur noch so viele Treibhausgase entstehen, wie durch natürliche und technologische Senken wieder ausgeglichen werden können.
Der Energiebedarf für Wärme und Verkehr soll vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für die Gemeindeverwaltung soll dies bereits 2035 der Fall sein.
Die grauen Emissionen, auf die die Gemeinde nur beschränkten Einfluss hat, sollen schrittweise reduziert werden. Wird der Absenkpfad nicht eingehalten, muss der Gemeinderat zusätzliche Massnahmen vorschlagen beziehungsweise umsetzen.
Mittel fliessen in die Spezialfinanzierung
Dank der neuen Spezialfinanzierung Klimaschutz kann die Gemeinde Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen unterstützen.
Der Gemeinderat hat in einer internen Weisung festgelegt, welche Mittel in die Spezialfinanzierung fliessen und wie sie verwendet werden.
Unterstützt werden Massnahmen der Gemeinde zur Zielerreichung und in den Bereichen Qualitätssicherung und Monitoring.
Private und Unternehmen profitieren
Massnahmen, mit denen gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt werden, werden nicht unterstützt.
Private und Unternehmen profitieren indirekt von Massnahmen der Gemeinde (zum Beispiel durch Machbarkeitsstudien).
Eine direkte finanzielle Förderung für Private und Unternehmen ist nicht vorgesehen.






