Köniz informiert über den Umgang mit Sperrgut
Die Gemeinde Köniz weist darauf hin, dass brennbare Abfälle, die nicht Gebührensäcke passen, mit Sperrgutmarken für die Kerichtabfuhr markiert werden können.

Brennbare Abfälle, welche nicht in die Gebührensäcke passen, können mit Sperrgutmarken für die Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden. Sparen Sie sich den Weg zum Entsorgungshof.
Elektrogeräte und Metall sind kein Sperrgut und werden nicht abgeführt. Alle Informationen zu Sperrgut finden sich im «Merkblatt Sperrgut» der Gemeinde, online oder am Schalter.