Feuerungskontrolle neu durch private Unternehmen
Bisher haben Mitarbeitende der Gemeinde die Kontrolle von Heizungsanlagen durchgeführt. Eine Änderung des Lufthygienegesetzes verlagert diese Zuständigkeit.

Wie die Gemeinde Köniz mitteilt, tritt am 1. August 2025 eine wesentliche Änderung des Lufthygienegesetzes im Kanton Bern in Kraft.
Ab dann sind die Gemeinden nicht mehr für den Vollzug der Feuerungskontrollen zuständig. Anlagebesitzer können neu ein vom Kanton zugelassenes Unternehmen dafür beauftragen.
Bisher Aufgabe der Gemeinde
Die Feuerungskontrolle ist eine Messung zwecks folgender Ziele: die Einsparung von Energie und saubere Luft.
Dabei wird überprüft, ob die Grenzwerte (Stickstoffdioxid NO2, Kohlenmonoxid CO, Russ, unverbranntes Öl und Abgasverluste) der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung eingehalten werden.
Bis anhin haben Mitarbeitende der Gemeinde in regelmässigen Abständen die Kontrolle von Heizungsanlagen durchgeführt.
Messungen neu selber veranlassen
Neu werden die Kontrollen der Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine Feuerungskontrollperson der Gemeinde vorgenommen, sondern die Anlagebesitzer müssen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen.
Jeweils Mitte August werden dafür die Aufgebote vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern (AUE) für die fälligen Feuerungskontrollen an die Eigentümerschaft verschickt.