Die Gemeinde Kehrsatz ruft zum Heckenschneiden auf
Wie die Gemeinde Kehrsatz angibt, haben die Grundeigentümer die Pflicht, Hecken und andere strassennahe Bepflanzungen auf die vorgeschriebenen Masse zu stutzen.

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen oder am Trottoir stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden sowie Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.
Zudem werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.
Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Masse sind gesetzlich vorgeschrieben
Über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 Meter freigehalten werden. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 Meter Höhe hineinragen.
Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 0,50 Meter Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,60 Meter überragen.
Zuwiderhandlungen können gebüsst werden
Die Grundeigentümer werden hiermit ersucht, die Bepflanzung laufend auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden.
Bei Missachtung der genannten Bestimmungen werden die Organe der Gemeinde und Kanton die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.