Wie die Gemeinde mitteilt, wird die Hundesteuer gemäss Eintragungen im Amicus-Register berechnet. Es wird um allenfalls nötige Datenaktualisierungen gebeten.
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Ein Hund landete auf der Wählerliste. (Symbolbild) - Keystone
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Die Abteilung Finanzen wird die Hundesteuer von 120 Franken pro Hund entsprechend dem dem aktuellen Amicus-Register den Hundehaltern im Mai 2022 in Rechnung stellen.

Hunde, die neu angeschafft werden, müssen in jedem Fall bei der Gemeindeverwaltung innert zehn Tagen gemeldet werden. Gleichzeitig ist der Tierhalterausweis vorzulegen. Wechselt der Hundehalter oder stirbt der Hund, ist dies der Gemeindeverwaltung ebenfalls mitzuteilen.

Von der Hundesteuer befreit sind Sanitäts-, Blindenführ-, Behinderten-, Schweiss- und Diensthunde mit entsprechendem Ausweis (gem. § 22 Hundeverordnung).

Diese Hunde müssen aber dennoch registriert werden. Gleichzeitig ist der Ausweis vorzulegen.

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