Wie die Gemeinde Moosleerau schreibt, haben alle Grundeigentümer die Pflicht strassennahe Bepflanzungen vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Hecke
Eine Hecke an einer Strasse. (Symbolbild) - Keystone
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Sträucher bis spätestens Mitte Juni 2023 zurückzuschneiden.

Dabei gilt es zu beachten und einzuhalten, dass die öffentlichen Strassen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Die vorgeschriebenen Masse sind gesetzlich festgelegt

In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 Meter, ab Fahrbahnrand gemessen, aufzuasten.

Überhängende Äste dürfen Beleuchtungsanlagen, Verkehrszeichen und dergleichen nicht beeinträchtigen.

Über Gehwegen sind sie auf mindestens 2,5 Meter zurück zu schneiden.

Die Verkehrssicherheit muss gewährt sein

Bereits bestehende Einfriedungen, Bäume und Pflanzen sind zu beseitigen oder anzupassen, sofern sie den Verkehr auf Strassen und Gehwegen behindern oder die Sicht bei Ausfahrten und Einmündungen beeinträchtigen.

Wo das Zurückschneiden nicht innert der gesetzten Frist vorgenommen wird, werden die notwendigen Arbeiten auf Kosten des betreffenden Grundeigentümers durch den Forstbetrieb Suhrental Ruedertal ausgeführt.

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