Wie die Gemeinde Moosleerau bekannt gibt, behindern nicht unterzeichnete Stimmrechtsausweise und zu spät verschickte Abstimmungsunterlagen den Wahlprozess.
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Abstimmung (Symbolbild) - analogicus/pixabay
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Immer am Montag und Dienstag nach einem Abstimmungs- / Wahlsonntag erreichen die Gemeindeverwaltung mit der Post verspätete Abstimmungsunterlagen-Antworten, welche deshalb nicht an den Abstimmungen und Wahlen teilnehmen können.

Falls man das Antwort-Abstimmungskuvert der Post zur Rücksendung übergibt, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Kuvert bis allerspätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben und dieses in einen Briefkasten einwerfen, der an diesem Tag noch geleert wird, ansonsten trifft das Kuvert verspätet bei der Gemeinde ein.

Zudem hat man die Möglichkeit sein Kuvert in den Gemeindebriefkasten einzuwerfen, dies bis am Abstimmungssonntagmorgen um 9 Uhr.

Falls jemand seine Stimme an der Urne abgeben möchte, steht ihm diese an jedem Abstimmungssonntagvormittag von 8.30 bis 9 Uhr, zur Verfügung.

Nicht unterzeichnete Stimmrechtsausweis sind auch ein Problem

Bei jeder Abstimmung/Wahl gelangen Rücksendungen an die Gemeinde, bei denen der Stimmrechtsausweis von der stimmberechtigten Person nicht unterzeichnet worden ist.

Die sich in diesem Kuvert im Stimmzettelkuvert befindenden Stimm- und Wahlzettel sind deshalb nicht zur Abstimmung/Wahl zugelassen.

Die Stimmbürger werden gebeten, die obigen Punkte zu beachten, damit die Stimmabgabe mitgezählt werden kann.

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