Wie die Gemeinde Kölliken mitteilt, müssen Sträucher und Bäume, die an Strassen, Geh- und Radwegen angrenzen, gemäss Anordnungen zurückgeschnitten werden.
Bahnhof der Gemeinde Kölliken.
Bahnhof der Gemeinde Kölliken. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit werden in der Gemeinde Kölliken alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sowie Geh- und Radwegen gebeten, ihre Grünanlagen zu kontrollieren.

Bei Fahrbahnanstoss sind Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4,50 Meter, bei Trottoirs sowie Geh- und Radwegen auf eine Höhe von mindestens 2,50 Metern aufzuasten und auf die Grenze zurückzuschneiden.

Grundeigentümer werden, sofern der Rückschnitt nicht den Vorgaben entspricht, eine Sachverfügung der Abteilung Bau erhalten. Nach Ablauf der darin gesetzten Frist für den Rückschnitt wird der Gemeinderat bei Nichtbeachtung die Ersatzvornahme zulasten der Grundeigentümer in die Wege leiten (Androhung, Anordnung, Kostenverfügung).

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