Moosleerau

    Moosleerau informiert zur Registrierung von Hunden

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    Wie die Gemeinde Moosleerau mitteilt, müssen neu gehaltene Hunde innerhalb von zehn Tagen nach der Übernahme in der Gemeindekanzlei registriert werden.

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    Ein Spaziergang im Morgennebel ist eines der wunderbaren Erlebnisse von Herrchen und Hund. - Pixabay

    In Moosleerau erhalten alle registrierten HundehalterInnen für die Begleichung der Hundetaxen automatisch eine Rechnung zugestellt. Die Hundetaxe beträgt wie bisher 120 Franken.

    Im Falle, dass kein Hund mehr gehalten wird, muss dies der Gemeindekanzlei telefonisch oder per Mail mitgeteilt werden. Falls man neu einen Hund hält, wird gebeten, innert zehn Tagen nach Übernahme des Hundes die Gemeindekanzlei zu kontaktieren.

    Für die Registrierung eines Hundes benötigt die Gemeinde eine Kopie des Heimtierausweises. Tierhalter sind ebenfalls verpflichtet, Adress- und Handänderungen dem Datenbankbetreiber (Amicus) zu melden.

    Hundehalter können während des Jahres jederzeit zu den gewohnten Öffnungszeiten unentgeltlich Rollen mit Hundekotbeutel bei der Gemeindekanzlei beziehen.

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