Nürensdorf

In Nürensdorf wird es Zeit für den Pflanzenrückschnitt

Nau.ch Lokal
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Kloten,

Wie die Gemeinde Nürensdorf informiert, müssen Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen ihre Pflanzen bis am 31. Oktober 2023 zurückschneiden.

Sträucher schneiden Rückschnitt
Entsprechen Beflanzungen nicht den Vorgaben, steht ein Rückschnitt an. - Alexas_Fotos / Pixabay

Der Pflanzenrückschnitt entlang von Strassen und Trottoirs dient der Verkehrssicherheit, denn bessere Sicht bedeutet mehr Schutz vor Unfällen.

Durch in den Lichtraum hinausragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen. Zudem erschweren diese Hindernisse den Strassenunterhalt und den Winterdienst.

Freiraum über Strassen zwischen 4,50 und 4,80 Metern

Beim Pflanzenrückschnitt ist zu beachten, dass der Rückschnitt senkrecht zur Strassen- und Fussweggrenze erfolgt.

Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4,50 Metern Höhe zu wahren (über Fuss- oder Gehwegen 2,65 Meter).

An Staatsstrassen ist der Lichtraum auf eine Höhe von 4,80 Meter zu vergrössern.

Beim Rückschnitt ist die Schneelast auf den Pflanzen während des Winters angemessen zu berücksichtigen.

Beschilderungen und Beleuchtungen müssen immer gut sichtbar bleiben

Im Weiteren ist darauf zu achten, dass auch Strassenschilder und Signaltafeln nicht durch Pflanzen verdeckt sind und die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt wird.

Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten müssen die Sichtbereiche freigehalten werden.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre Bereiche zu überprüfen und den notwendigen Rückschnitt bis spätestens am 31. Oktober 2023 auszuführen.

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