Einwohnerkontrolle Kloten erinnert an Meldepflicht für Hunde

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Kloten,

Wie die Stadt Kloten angibt, müssen Hunde ab einem Alter von drei Monaten mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der Amicus registriert werden.

Hunde
Brütende Vögel können durch einen Spaziergang mit einem frei laufenden Hund gestört werden. (Archivbild) - unsplash

Hundehalter haben ihre Hunde bei der Einwohnerkontrolle Kloten innerhalb von zehn Tagen anzumelden. Sämtliche Meldungen können online erfolgen.

Vor der Anmeldung auf der Stadtverwaltung muss die Registrierung bei der Amicus AG über den Tierarzt (erste Registrierung oder Importhunde) erfolgen.

Der Tierarzt verlangt für die Erstkennzeichnung in jedem Falle die Halter-ID. Diese kann vorgängig bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.

Nach der Registrierung beim Tierarzt erfolgt die Anmeldung innerhalb der obengenannten Frist auf der Webseite der Stadt.

Pflicht zur Grundausbildung für grosse Hunde

Allfällige Mutationen über Tierhalter und/oder den Hund wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel oder Todesfälle sind ebenfalls innert zehn Tagen online mitzuteilen.

Mutationen inklusive Todesfälle der Hunde sind zusätzlich direkt der Amicus AG telefonisch oder per E-Mail zu melden.

Hundehalter von grossen oder massigen Hunden (Rassentyp I) sind nach wie vor verpflichtet, eine Grundausbildung (Welpen-, Junghunde,- und/oder Erziehungskurs) zu absolvieren.

Bei Importhunden greifen andere gesetzliche Grundlagen. Informationen sollen vorgängig auf der Webseite des Veterinäramtes des Kantons Zürich geholt werden.

Neue Hundesteuer festgelegt auf 200 Franken

Der Stadtrat hat die Hundesteuer auf 200 Franken festgelegt. Die Steuer muss jährlich bis 31. März in der Wohngemeinde des Hundehalters einbezahlt werden.

Die Einwohnerkontrolle wird die Rechnung Anfang Februar 2024 verschicken.

Hundehalter verfügen über eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens einer Million Franken.

Wer einen Hund hält oder erwirbt, der dem Rassentyp I angehört und nach dem 31. Dezember 2010 geboren ist, hat innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachzuweisen, dass er eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert hat.

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