Eigentalstrasse: Stadt akzeptiert bevorstehende Sperrung

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Kloten,

Die Eigentalstrasse soll ab 2027 gesperrt werden. Klotens Stadtrat sieht angesichts geringer Erfolgschancen von einem Rechtsweg für eine Offenhaltung ab.

Kloten
Kloten: Die Eigentalstrasse ist im Juni und Juli gesperrt. - Kloten

Die Eigentalstrasse, die durch die Gemeinden Oberembrach, Nürensdorf und Kloten führt, soll zum besseren Schutz der Naturschutzgebiete im Eigental per August 2027 definitiv gesperrt werden, schreibt die Stadt Kloten.

Trotz intensiver Gespräche der drei betroffenen Gemeinden mit dem Regierungsrat des Kantons Zürich konnte keine Einigung erzielt werden, die eine Offenhaltung der Strasse ermöglichen würde. Der Stadtrat hat sich wegen Aussichtslosigkeit nun gegen eine juristische Auseinandersetzung entschieden.

Wie der Regierungsrat bereits am 8. April 2025 mitteilte, hält er an den Vereinbarungen und Beschlüssen des «Runden Tisches» fest, der 2015 einberufen wurde, um die Zukunft der Eigentalstrasse zu klären. Im Zuge der damaligen Einigung wurde auch der Strassenabschnitt auf Klotener Gemeindegebiet bereits an den Kanton abgetreten, weil durch das Eigental eine Radwegroute entstehen soll. Nachdem der Verhandlungsweg offiziell gescheitert ist, stehen den Gemeinden praktisch nur noch gerichtliche Auseinandersetzungen offen.

Geringe Erfolgsaussichten führen zu Entscheid

Der Stadtrat Kloten hat an seiner Sitzung vom 19. August 2025 nun beschlossen, auf die Beschreitung des Rechtsweges zu verzichten. Grundlage für diesen Entscheid sind Fachgutachten, welche die Erfolgschancen rechtlicher Auseinandersetzungen mit dem Kanton Zürich und den Naturschutzverbänden als sehr gering einstufen.

Der Stadtrat erachtet es als verantwortungsvoll, angesichts der geringen Erfolgsaussichten und der bereits in zwei Jahren vorgesehenen Schliessung der Strasse auf den Einsatz von Steuergeldern für verschiedene Rechtsstreite zu verzichten. Insbesondere die Rückabwicklung der Strassenabtretung an den Kanton Zürich, welche im Jahr 2017 erfolgte, wird als kaum möglich erachtet, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Rückgängigmachung dieser Abtretung nicht gegeben sind.

Motion «Morf» noch nicht abgeschlossen

Der Stadtrat betrachtet mit diesem Entscheid die Erfüllung der Motion «Morf» allerdings noch nicht als erledigt. Insbesondere der Auftrag, sich gegen eine Umfahrung des Eigentals über Gerlisberg, Bänikon und Augwil einzusetzen, bleibt weiterhin bestehen. Der Bereich Lebensraum wird deshalb beauftragt, alle Möglichkeiten zur Verhinderung einer solchen Umfahrung zu eruieren und dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.

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