Wattwil: Schutzverordnung ist nach sechs Jahren rechtskräftig
Die überarbeitete Schutzverordnung von Wattwil SG ist am 11. August 2026 in Vollzug getreten. Das Verwaltungsgericht wies die letzten Beschwerden ab.

Nach dem formellen Abschluss aller Rechtsmittelverfahren vor dem kantonalen Verwaltungsgericht liegt nun die Rechtskraft vor. Damit erhält die Gemeinde ein zeitgemässes und rechtssicheres Instrument für den Kulturgüterschutz und den Naturschutz.
Diesem Schritt ging ein mehrjähriges Verfahren voraus. Nach dem ursprünglichen Erlass der Verordnung durch den Gemeinderat im Juni 2020 und der Genehmigung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) im Juni 2022 wurden die verbleibenden Einsprachen auf dem Rechtsweg behandelt. Das kantonale Verwaltungsgericht hat im Frühling die letzten beiden Beschwerden vollumfänglich abgewiesen.
Da gegen diese Urteile keine weiteren Rechtsmittel ergriffen wurden, liegt seit Ende Juli 2026 die formelle Rechtskraftbescheinigung vor. Das Verfahren ist damit erfolgreich abgeschlossen. Die Schutzverordnung ist im Geopotral.ch öffentlich einsehbar.










