St. Galler Gesundheitsdepartement verliert vor Verwaltungsgericht

Im Streit über den Leistungsauftrag für das Notfallzentrum im ehemaligen Spital Wattwil hat das St. Galler Verwaltungsgericht eine Beschwerde der Berit Klinik AG gutgeheissen. Es geht um die Frage, wie lange dort Patientinnen und Patienten betreut werden dürfen.

Als Ersatz für das geschlossene Spital wird in Wattwil ein Notfallzentrum betrieben. Über die maximale Aufenthaltsdauer gab es eine gerichtliche Auseinandersetzung. (Archivbild)
Als Ersatz für das geschlossene Spital wird in Wattwil ein Notfallzentrum betrieben. Über die maximale Aufenthaltsdauer gab es eine gerichtliche Auseinandersetzung. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Es ist ein Streit, der sich schon längere Zeit hinzieht und der unter anderem zu diversen Vorstössen im St. Galler Kantonsrat führte. Thema ist die Dauer des Aufenthalts von Patientinnen und Patienten in dem von der Berit Klinik AG betriebenen Notfallzentrum in Wattwil. Das Angebot war als Ersatz für das geschlossene Spital aufgegleist worden und soll die Notfallversorgung im Toggenburg gewährleisten.

Das Gesundheitsdepartement hatte verlangt, dass nur dann Patientinnen und Patienten nach Wattwil gebracht werden dürften, wenn eine ambulante Behandlung möglich ist oder eine stationäre Behandlung mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens zwei Nächten erfolgt. Längere Aufenthalte seien durch den bisherigen Leistungsauftrag nicht abgedeckt. Die Kosten dafür würden nicht übernommen.

Gegen die Beschränkung auf zwei Nächte wehrte sich die Berit Klinik AG. Für eine solche zeitliche Beschränkung fehle die Rechtsgrundlage. Die Klinik reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Darin verlangte sie, dass die offenen Rechnungen für stationäre Notfallbehandlungen vom 1. November 2023 bis zum 31. März 2024 vom Kanton beglichen werden müssen.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde am 5. Januar auf der Homepage des Gerichts veröffentlicht. Zuerst berichtete das Regionaljournal Ostschweiz von SRF darüber.

Im Urteil heisst es, bei der Auslegung des Leistungsvertrags und dessen Vorgeschichte lasse sich «kein übereinstimmender Parteiwille zu der geforderten Höchstgrenze» akutstationärer Behandlungen auf zwei Übernachtungen feststellen. Die Beschwerde wurde damit im zentralen Punkt gutgeheissen.

Das Gericht stützte sich bei seinen Erwägungen unter anderem auf die Vorlage der St. Galler Regierung zur Spitalstrategie auf die Beratung der zuständigen Kommission sowie auf einzelne Aussagen in der Debatte von 2020 ab.

Wie geht es nun weiter? Das Gesundheitsdepartement werde den Entscheid nicht weiterziehen, heisst es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Nun würden die bis Ende März 2024 eingegangenen Rechnungen geprüft und die offenen Beträge beglichen.

Ab dem 1. April 2024 sei dann der Leistungsauftrag «deutlich in der neuen Leistungsvereinbarung geregelt». Die Regierung halte am Grundsatz fest, wonach die stationäre Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten zeitlich beschränkt sei und höchstens zwei Nächte dauere.

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Kommentare

User #4413 (nicht angemeldet)

Es ist richtig, dass die stationaere Behandlung in einem Notfallzentrum auf 48h beschraenkt bleibt

User #5262 (nicht angemeldet)

Die Ärzteschaft verdient immens an uns Patienten! Ist das noch gerecht? Ich meine nein.

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