Wattwil

Wattwil: Thursanierung – Kanton will weniger Kulturland brauchen

Bei der Thursanierung in Wattwil SG wird entlang der Umfahrungsstrasse weniger Landwirtschaftsland beansprucht. Das Projekt kostet 129 Millionen Franken.

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Wattwil: Thursanierung – Kanton will weniger Kulturland brauchen (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Kanton will den Kulturlandbedarf der Thursanierung Wattwil im untersten Projektabschnitt entlang der Umfahrungsstrasse weiter reduzieren. In den Abschnitten Rickenbach und Schomatten besteht nach Beurteilung des Bundesamtes für Umwelt kein weiterer Spielraum, ohne die bundesrechtlichen Mindestanforderungen zu unterschreiten. Das überarbeitete Projekt und der aktualisierte Kostenvoranschlag sollen im Frühjahr 2027 vorliegen.

Die über 100 Jahre alten Uferverbauungen der Thur in Wattwil haben das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht. Mit der Thursanierung verbessert der Kanton den notwendigen Hochwasserschutz insbesondere im Siedlungsgebiet von Wattwil. Die Regierung informiert in ihrer Antwort auf die Interpellation 51.26.72 «Zwei Jahre warten sind genug: endlich die Kosten der Thursanierung Wattwil auf den Tisch» über die Ergebnisse der bisherigen Abklärungen, den aktuellen Kostenvoranschlag und das weitere Vorgehen.

Vertiefte Abklärungen bestätigen Projekt

Aus der öffentlichen Mitwirkung und der politischen Diskussion gingen verschiedene Anliegen zum Projekt hervor. Das Bau- und Umweltdepartement hat diese in den vergangenen Monaten vertieft untersuchen lassen und die Ergebnisse soweit möglich in die weitere Projektierung aufgenommen. Die Abklärungen bestätigen, dass das vorliegende Projekt sämtliche rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Neben dem noch laufenden Prüfauftrag zur Kostenwirksamkeit wurden weitere Möglichkeiten zur Optimierung des Projekts untersucht. Abklärungen mit dem Bundesamt für Umwelt haben ergeben, dass die vom Kanton angewandte Methodik zur Bewertung des ökologischen Zustands und der ökologischen Funktionsfähigkeit des Projekts als geeignet eingestuft wird. Gleichzeitig hält es in seiner Stellungnahme vom Juni 2026 fest, dass die Projektbreite in den Abschnitten Rickenbach und Schomatten nicht weiter reduziert werden kann, ohne die bundesrechtlichen Mindestanforderungen zu unterschreiten.

Spielraum entlang der Umfahrungsstrasse nutzen

Im untersten Projektabschnitt entlang der Umfahrungsstrasse besteht hingegen noch Spielraum, um die Beanspruchung von Landwirtschaftsland weiter zu verringern. Das Bau- und Umweltdepartement wird dort die ökologische Gestaltung anpassen und die Projektbreite auf das bundesrechtlich zulässige Minimum reduzieren. Das Ausmass der Flächenreduktion wird im Rahmen der Projektüberarbeitung ermittelt.

Die Regierung hält an der gesamten Projektlänge fest. Die Abschnitte Schomatten und Umfahrung haben einen direkten Einfluss auf den Hochwasserschutz im Siedlungsgebiet von Wattwil. Bei einer Verkürzung des Projekts könnte das notwendige Schutzziel nicht erreicht werden.

Zudem müssen die bestehenden Uferverbauungen aufgrund ihres schlechten baulichen Zustands auch ausserhalb des Siedlungsgebiets erneuert werden.

Aktueller Kostenvoranschlag beträgt 129 Millionen Franken

Der aktuelle Kostenvoranschlag für das Gesamtprojekt beläuft sich auf 129 Millionen Franken. Gegenüber dem Kostenvoranschlag aus dem Jahr 2019 von 112 Millionen Franken entspricht dies einer Zunahme um rund 17 Millionen Franken. Hauptgründe sind die seitherige Baupreis- und Materialteuerung, zusätzliche Aufwendungen für die Altlastensanierung, zusätzliche Planungs- und Honorarkosten aufgrund der Projektoptimierungen sowie Massnahmen zum Schutz der Thurallee und die erstellten Musterstrecken.

Die Anpassung im Bereich der Umfahrungsstrasse dient in erster Linie der Schonung des Kulturlands. Nach heutiger Einschätzung dürften die damit verbundenen Kosteneinsparungen wenige hunderttausend Franken betragen. Die genauen Auswirkungen auf den Landbedarf und die Kosten werden im Rahmen der Projektüberarbeitung ermittelt.

Projektüberarbeitung bis Frühjahr 2027

Das Bau- und Umweltdepartement arbeitet die Anpassung nun in das Gesamtprojekt ein und aktualisiert gleichzeitig den Kostenvoranschlag. Das überarbeitete Projekt und das Faktenblatt zum Prüfauftrag 6 sollen im Frühjahr 2027 vorliegen. Anschliessend wird das Gesamtprojekt den zuständigen Fachstellen von Kanton und Bund zur Vernehmlassung unterbreitet.

Die Gemeinde wird zu einer Anhörung eingeladen. Parallel dazu klärt der Kanton mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen landwirtschaftlichen Grundstücke, ob sie eine finanzielle Entschädigung oder, soweit verfügbar, Realersatz bevorzugen. Ergänzende Bodenuntersuchungen schaffen zudem die Grundlage dafür, dass das bei den Bauarbeiten anfallende Bodenmaterial sachgerecht wiederverwendet wird.

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