Wie die Gemeinde Nesslau berichtet, läuft vom 21. Februar bis 22. März 2022 die öffentliche Auflage für die Ausweichstelle Lutenwilerstrasse.
Hauptstrasse bei Nesslau.
Hauptstrasse bei Nesslau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat beabsichtigt, an der Lutenwilerstrasse – Höhe Liegenschaften Schmid und Zwingli – für den Strassenverkehr eine Ausweichstelle zu bauen. Dazu ist ebenfalls ein Teilstrassenplanverfahren durchzuführen.

Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 39ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) am 8. Februar 2022 genehmigt: Teilstrassenplan «Ausweichstelle Lutenwilerstrasse, Nesslau»; Teilstrassenplan «Erschliessung zur alten Weberei», Neu St. Johann.

Der Auflageort ist im Dachgeschoss des Gemeindehauses in Nesslau. Die Auflagefrist beginnt am 21. Februar 2022 und dauert bis 22. März 2022.

Wer private Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige. Die Linienführung ist während der Auflage des Projekts im Gelände abgesteckt.

Einsprachen gegen das Projekt beziehungsweise den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Nesslau einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Artikel 45 VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Weitere Informationen zur öffentlichen Auflage sind auf der Webseite der Gemeinde Nesslau zu finden.

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