Wie die Gemeinde Lütisburg verkündet, plant sie mit den Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Kirchberg, ihre Grundbuchämter bis 2024 zusammenzuführen.
Gemeindehaus in Lütisburg.
Gemeindehaus in Lütisburg. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Die bestehende Grundbuchorganisation im Kanton St.Gallen wurde von der staatswirtschaftlichen Kommission überprüft.

In ihrem Bericht vom November 2022 bestätigte die Kommission, dass es immer schwieriger wird, Grundbuchverwalterstellen neu zu besetzen.

Daher empfiehlt sie, grössere regionale Grundbuchämter zu führen.

Regionales Grundbuchamt ermöglicht optimale Dienstleistung

Die Kunden des Grundbuchamtes sollen eine optimale, kompetente, bürgerfreundliche und bestmögliche Dienstleistung erhalten.

Dies ist langfristig nur möglich, wenn die Kräfte gebündelt und zu einem regionalen Grundbuchamt vereint werden.

Aus diesen Gründen haben sich die Gemeinderäte Bütschwil-Ganterschwil, Kirchberg und Lütisburg für eine Zusammenführung der drei Grundbuchämter auf das Jahr 2024 ausgesprochen.

Zusammen mit dem Grundbuchamt soll auch die Führung des Landwirtschaftsamtes der Gemeinde Kirchberg übergeben werden.

Fakultatives Referendum in allen drei Gemeinden

Zwischen den Gemeinden Kirchberg und Lütisburg wurde bereits eine Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes und Landwirtschaftsamtes abgeschlossen, welche dem fakultativen Referendum unterstellt war.

Per 1. Januar 2024 soll die Zusammenführung mit der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil erfolgen und die Zusammenlegung der drei Grundbuchämter komplettieren.

Die Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes und Landwirtschaftsamtes zwischen den Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Kirchberg und Lütisburg wird in allen drei Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt werden.

In der Gemeinde Lütisburg wird die Vereinbarung vom 7. Juni 2023 bis 17. Juli 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Bütschwil-GanterschwilLütisburg