Toggenburg

Hallenbad Bütschwil auf Zukunftskurs: Gemeinderäte sagen Ja

Bütschwil-Ganterschwil hat der neuen Zweckverbandsvereinbarung zugestimmt, die die Sanierung des Hallenbads ermöglicht und die Kostenverteilung regelt.

Die Gemeindeverwaltung in Bütschwil im Wahlkreis Toggenburg im Kanton St. Gallen.
Die Gemeindeverwaltung in Bütschwil im Wahlkreis Toggenburg im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mitteilt, muss das im Jahr 1978 eröffnete Hallenbad Bütschwil dringend saniert werden, um einen sicheren und umweltgerechten Badebetrieb zu gewährleisten.

Grundlage für die Verteilung der Investitions- und Betriebskosten ist die neue Zweckverbandsvereinbarung. Nach der Verabschiedung durch eine a.o. Delegiertenversammlung Mitte Dezember 2025 haben die Gemeinderäte der vier Zweckverbandsgemeinden dieser Vereinbarung zugestimmt.

Nach Ablauf der Referendumsfrist kann diese anschliessend vom Kanton geprüft und genehmigt werden.

Investitionen für sicheren Badebetrieb

Die angepasste Zweckverbandsvereinbarung beinhaltet einen neuen Kostenteiler, der sich zwar an der Einwohnerzahl orientiert, aber auch die besondere Situation der Standortgemeinde Bütschwil-Ganterschwil und der Gemeinde Neckertal berücksichtigt.

Sie regelt die Verteilung der Betriebs- und Investitionskosten und bildet somit die Grundlage für die in der zweiten Hälfte 2026 geplanten Abstimmungen über das Erweiterungs-/Sanierungsprojekt in den vier Verbandsgemeinden.

Auf dem Weg zum «Familienbad Toggenburg»

Ursprünglich plante der Zweckverband die Wasserfläche mit einem umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt an die gestiegene Nachfrage anzupassen. Aktuell wird jedoch auch eine Variante ohne Erweiterung der Wasserfläche, also eine Totalsanierung, ausgearbeitet.

Dieses Sanierungsprojekt umfasst die Totalsanierung der Technik und der Heizung sowie die Erneuerung der Garderoben, des Saunabereichs, der Wasserrutschbahn sowie des Gastro- und Eingangsbereichs.

Nach Konsultationen der verschiedenen Anspruchsgruppen wird der Verwaltungsrat entscheiden, welches der beiden Projekte – «Sanierungs- und Erweiterungsprojekt» oder «Totalsanierungsprojekt» – er den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Abstimmung vorlegen wird.

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