Wie die Gemeinde Nesslau meldet, müssen infolge des Ablaufs der Grabesruhe mehrere Gräber geräumt werden. Bis 20. Mai 2023 kann der Grabschmuck entfernt werden.
Ortseinfahrt Nesslau auf der Toggenburgerstrasse.
Ortseinfahrt Nesslau auf der Toggenburgerstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Von der Räumung sind auf dem Friedhof Ennetbühl acht Erdbestattungen von 1998 bis 2000 (mittlerer Friedhofteil, hintere Reihe) und drei Urnengräber von 2003 bis 2004 (rechter Friedhofteil, hinterste Reihe, erste Gräber links) betroffen.

Am Friedhof Neu St. Johann müssen elf Erdbestattungen von 2000 bis 2001 (vorderer Friedhofteil rechts, vorderste Reihe) und vier Urnengräber drei bis 2002 und ein bis 1995 (hinterer Friedhofteil rechts, hinterste Reihe)

Des Weiteren stehen auch Räumungen auf dem Friedhof Nesslau an. Hier sind 13 Erdbestattungen von 1999 bis 2000 (linker Friedhofteil, hinterste Reihe), vier Urnengräber 2002 bis 2003 (Friedhofteil Mitte links, vordere Reihe) sowie sechs Grabplatten bei Urnenwand, Bestattungen von 2002 bis 2005 (1 Block) geräumt werden.

Zuletzt sind noch vier Erdbestattungen von 2000 bis 2001 (linker Friedhofteil, hinterste Reihe) auf dem Evangelischen Friedhof Stein zu räumen.

Grabsteine, Kreuze und Pflanzen sind zu entfernen

Die Angehörigen werden ersucht, die Grabsteine, Kreuze, Pflanzen und so weiter bis Samstag, 20. Mai 2023 zu entfernen.

Über Grabmäler und Pflanzen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt werden, verfügt die Gemeinde.

Jede Verantwortung und Haftbarkeit der Gemeinde Nesslau wird ausgeschlossen.

Für die Beantwortung von allfälligen Fragen steht die Gemeinderatskanzlei gerne zur Verfügung.

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