Der geplante Neubau durch die Klinik Sonnenhof erfordert zahlreiche Änderungen am Strassennetz. Das Mitwirkungsverfahren läuft bis zum 22. April 2022.
Mitwirkungsprozesse sind wichtiger Bestandteil der Entscheidungsfindung. - Stadt Wetzikon
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Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mitteilt, plant die Klinik Sonnenhof auf dem Grundstück Nummer 39G, Sonnenhofstrasse, Ganterschwil, einen Neubau. In diesem Zusammenhang wurde die Wälli AG Ingenieure mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt.

Dieses soll zeigen, mit welchen Mitteln die Sonnenhofstrasse als hinreichende Erschliessung für das Bauvorhaben der Klinik Sonnenhof ausgebaut werden kann. Als Vergleich zu dieser Variante ist auch die im Überbauungsplan aus dem Jahr 1981 vorgesehene Lösung, mit Erschliessung über die Grundstrasse, als Möglichkeit zu prüfen.

Das Gutachten hält fest, dass die Erschliessungsfähigkeit der Sonnenhofstrasse allerdings auch mit einer Zunahme der Fahrten gegeben ist.

Die Erweiterung der Grundstrasse zieht hohe Kosten mit sich

Der Bau einer Erweiterung der Grundstrasse würde hohe Kosten mit sich ziehen. Zudem würde die Grundstrasse durch die Erweiterung den gesamten Verkehr der Sonnenhofstrasse aufnehmen, was die Grundstrasse an ihre Kapazitätsgrenze bringen würde und künftige Entwicklungen im Gebiet erschweren oder einen Ausbau der Strasse nach sich ziehen würde.

Die Variante der Erschliessung über die Grundstrasse kann als unverhältnismässig beurteilt werden, zumal es sich im Überbauungsplan nur um eine «eventuelle Erweiterung» handelt und keine rechtskräftige Etappierung für die Weiterführung der Grundstrasse vermerkt ist.

Die Sonnenhofstrasse mündet direkt in die Toggenburgerstrasse (Kantonsstrasse). Die Sichtverhältnisse auf die übergeordnete Strasse sind am Knoten ungenügend.

Bei der Sichtweite nach rechts steht das bestehende Gebäude im Sichtfeld, nach links wird die Sicht auf die Toggenburgerstrasse durch Bepflanzung und eine Mauer verhindert. Ausserdem liegt der Fussgängerstreifen im Bereich des Stopps.

Die Mitwirkungsfrist ist von 24. März bis 22. April 2022

Da sich am Knoten Sonnenhofstrasse mit Toggenburgerstrasse Mängel befinden, wurden Vorschläge zur Verbesserung der Sichtverhältnisse entwickelt.

Der Fussgängerstreifen soll zudem verschoben werden. Gemäss Artikel 33 bis des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) sorgt die zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen.

Das Mitwirkungsverfahren für das Strassenprojekt und den Teilstrassenplan wird hiermit eröffnet. Die Unterlagen können auf der Webseite der Gemeinde oder im Gemeindehaus Bütschwil eingesehen werden. Die Bevölkerung ist herzlich zur Mitwirkung eingeladen.

Während der Mitwirkungsfrist von Donnerstag, 24. März 2022 bis Freitag, 22. April 2022, können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei, Innerfeld in Bütschwil oder per E-Mail eingereicht werden.

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