Bütschwil-Ganterschwil informiert über Christbaumentsorgung
Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil angibt, können die Christbäume bis Ende Februar 2023 gebührenfrei entsorgt werden. Ab März 2023 gelten sie als Sperrgut.

Die Christbäume können bis Ende Februar 2023 gebührenfrei entsorgt werden. Ab März 2023 gelten sie dann als Sperrgut und müssen entsprechend frankiert werden.
Den Baum kann man neben den Unterflurbehältern bereitstellen, aber bitte nicht in den Behälter werfen. Grössere Bäume sollen zerkleinert werden, sie können zum Beispiel in der Mitte halbiert werden.