Sonnegrund Kirchberg und Solino Bütschwil prüfen Zusammenschluss
Die Seniorenzentren Sonnegrund in Kirchberg und Solinoin Bütschwil prüfen einen Zusammenschluss in Form eineserweiterten Zweckverbands.

Ziel des zu prüfenden Zusammenschlusses ist es, die Langzeitversorgung im unteren Toggenburg langfristig zu sichern, wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil weiter schreibt.
Der Zusammenschluss ist noch nicht beschlossen. Die politischen Entscheide sind für 2027 vorgesehen.
Enge Zusammenarbeit bereits seit 2022
Bereits seit 2022 pflegen der Sonnegrund in Kirchberg und das Solino in Bütschwil eine enge Zusammenarbeit auf operativer Ebene.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass wesentliche Vorteile einer Zusammenarbeit erst mit einem organisatorischen Zusammenschluss voll zum Tragen kommen können.
Die strategischen Gremien haben deshalb beschlossen, die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen möglichen Zusammenschluss auszuarbeiten.
Wachsende Herausforderungen in der Langzeitpflege
Die Bevölkerung wird älter und Pflegebedürfnisse werden komplexer. Gleichzeitig verschärft sich der Fachkräftemangel unter anderem in der Pflege.
Ein erweiterter Zweckverband würde Fachfunktionen bündeln, Doppelspurigkeiten reduzieren und die Standorte von administrativen Aufgaben entlasten.
Das schafft Stabilität, erleichtert Stellvertretungsregelungen und eröffnet zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende.
Ziel ist es nicht, zu sparen, sondern Ressourcen zu bündeln und mehr Zeit für das Kerngeschäft – Pflege, Betreuung und Begleitung – zu gewinnen. Die Qualität der Versorgung kann somit langfristig gesichert werden.
Die Standorte und Namen bleiben bestehen
Der beabsichtigte Zusammenschluss bedeutet keine Schliessung einer der Standorte und keine Zentralisierung der Pflege.
Auch Namen, Identität und lokale Verankerung beider Häuser sollen erhalten bleiben. Operative Entscheide werden weiterhin vor Ort getroffen; strategische Fragen sollen künftig gemeinsam geregelt werden.
Für die Bewohner wird es im Alltag keine Veränderungen geben.
Bewährte öffentlich-rechtliche Struktur nutzen
Die Verantwortlichen haben verschiedene Rechtsformen geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass die Vorteile des bestehenden öffentlich-rechtlichen Zweckverbands als Rechtsform überwiegen. Dieses Modell ist in der Region etabliert und politisch breit abgestützt.
Gleichzeitig bleibt die Verantwortung bei den beteiligten Gemeinden.
Der weitere politische Prozess
In diesem Jahr werden die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen ausgearbeitet und in einer neuen Zweckverbandsvereinbarung festgehalten.
Ab Sommer 2026 beginnt der politische Prozess in den beteiligten Gemeinden. Im ersten Halbjahr 2027 sollen die politischen Entscheide mit einer Urnenabstimmung in Kirchberg sowie fakultativen Referenden in den bestehenden Zweckverbands-Gemeinden des Solinos erfolgen.
Bei Zustimmung aller Gemeinden kann der erweiterte Zweckverband per 1. Januar 2028 starten.






