Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil informiert, erfolgt die Finanzierung der Investitionskosten durch das Seniorenzentrum Solino.
Bütschwil-Ganterschwil
Das Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil - Screenshot Google Maps
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Seit 1979 wird am Standort Bütschwil mit gutem Erfolg das Regionale Seniorenzentrum Solino betrieben. Träger dieses Alters- und Pflegeheims sind Gemeinden der Region, aktuell die Politischen Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Lütisburg, Lichtensteig und Wattwil.

Die letzte Erweiterung und zeitgemässe Sanierung des Solino geht auf die Jahre 2006 und 2007 zurück. Beim jetzigen Projekt geht es um die Ergänzung der Infrastruktur des Solino zur Sicherstellung ergänzender Angebote für die zukünftigen, veränderten Bedürfnisse von betreuungs- oder pflegebedürftigen Senioren.

Aufgrund der demografischen Entwicklung gewinnt das Thema Alter weiterhin an Bedeutung. Die Lebenserwartung steigt weiter an und somit der Anteil der Menschen im Alter in der Gesellschaft. Bedürfnisse und Vorstellungen vom Leben im Alter wandeln sich zudem stark und stellen uns vor vielfältige Fragen, wie das Angebot künftig auszubauen und auszugestalten ist.

Bauprojekt «Solino plus»

Mit dem Bauprojekt «Solino plus» können elf 2½-Zimmer- Wohnungen, vierzehn Einerzimmer, ein integrierter Spitex-Stützpunkt und eine zweigeschossige Tiefgarage realisiert werden. Mit entsprechender Reduktion der Zweierzimmer und der Schaffung von Wohnungen als vorgelagerte Angebotewird unser Seniorenzentrum Solino noch wesentlich attraktiver und als Vorzeiginstitution gestärkt.

Die Delegierten des Zweckverbandes haben an der a.o. Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2021 den Baukredit von 9,98 Mio. Franken für das Projekt «Solino plus» einstimmig genehmigt.

Die Finanzierung der Investitionskosten erfolgt durch das Seniorenzentrum Solino. Die Zweckverbandsgemeinden haben weder Baubeiträge noch Betriebskostenbeiträge aus allgemeinen Steuermitteln zu leisten.

Trotzdem ist gemäss Zweckverbandsvereinbarung die Zustimmung aller Zweckverbandsgemeinden notwendig, nachdem die Ausgaben über 2 Mio. Franken liegen. Die Zustimmung der Zweckverbandsgemeinden erfolgt unter Berücksichtigung der Beteiligungsquoten (Bütschwil-Ganterschwil 59 Prozent beziehungsweise rund 5,9 Mio. Franken).

Gemäss Gemeindeordnung ist bei einer Ausgabe von über 2,5 Mio. Franken eine Urnenabstimmung notwendig. Diese hat der Gemeinderat auf Sonntag, 13. Februar 2022 festgelegt.

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