Das «Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung 2021» tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Kreuzung der Hauptstrasse in Utzenstorf.
Kreuzung der Hauptstrasse in Utzenstorf. - Michelle Siegenthaler

Das durch den Gemeinderat am 26. Mai 2021 erlassene «Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung 2021» tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Das Reglement kann beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung bezogen und auf der Website www.utzenstorf.ch/erlasse heruntergeladen werden.

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