Wie die Gemeinde Ostermundigen berichtet, sucht die Kommission für die ausländische Bevölkerung Mitglieder für den Rest der Legislaturperiode 2021 bis 2024.
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Gebäude der Gemeindeverwaltung Ostermundigen am Schiessplatzweg 1 mit den Departementen Präsidiales, Personelles, Polizeiinspektorat, Fundbüro, Siedlungsamt und Feuerwehr. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Mitglieder müssen im Besitz eines Ausländerausweises B (Aufenthaltsbewilligung) oder C (Niederlassungsbewilligung) sein, beim Amtsantritt mindestens seit drei Jahren in Ostermundigen wohnhaft sein und die deutsche Sprache in Wort und Text verstehen und sich in ihr ausdrücken können.

Die Mitglieder der Kommission werden durch den Gemeinderat gewählt.

Wer Interesse an einer Teilnahme hat und die obengenannten Voraussetzungen erfüllt, wird gebeten, bis zum 1. Juli 2023 ein kurzes Motivationsschreiben an die Gemeinde mit dem Betreff Mitgliedschaft Kommission für die ausländische Bevölkerung zu senden.

Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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