Wie die Gemeinde Ostermundigen informiert, hat der Gemeinderat beschlossen, per 1. Januar 2024 den Wechsel zum eAnzeiger zu vollziehen.
ostermundigen
Gebäude der Gemeindeverwaltung Ostermundigen am Schiessplatzweg 1 mit den Departementen Präsidiales, Personelles, Polizeiinspektorat, Fundbüro, Siedlungsamt und Feuerwehr. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Das geänderte Gemeindegesetz vom 8. Dezember 2021 ermöglicht es den Gemeinden, ihre amtlichen Bekanntmachungen in elektronischer Form zu veröffentlichen.

Der Gemeinderat Ostermundigen hat beschlossen, diese Möglichkeit zu nutzen und per 1. Januar 2024 den Wechsel zum eAnzeiger zu vollziehen.

Umso mehr da die Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Anzeiger Region Bern am 16. Dezember 2022 die Auflösung des Gemeindeverbandes per 31. Dezember 2023 beschlossen hat.

Die Gemeinde Ostermundigen wird nebst dem eAnzeiger wie bisher auch weiterhin und punktuell sogar noch vermehrt gewisse Bekanntmachungen und Informationen in der Bantiger Post veröffentlichen.

Benutzerprofil kann erstellt werden

Interessierte Personen können die amtlichen Publikationen auch direkt auf der Webseite von ePublikation einsehen.

Die Plattform bietet vielseitige Suchfilter für eine individuelle Auswahl, die man auch als Newsletter abonnieren kann.

Für eine optimale Nutzung des Portals empfiehlt es sich, ein persönliches Benutzerprofil anzulegen.

Ein Benutzerprofil kann man auf der Plattform erstellen, indem man oben rechts auf «Anmelden» klickt.

Ausdruck der amtlichen Publikation

Interessierte Personen, die das Internet nicht oder nur wenig nutzen, können die amtlichen Bekanntmachungen am Empfang der Gemeindeverwaltung einsehen.

Da liegt jeweils ein wöchentlich aktueller Ausdruck der amtlichen Publikation der Gemeinde Ostermundigen auf.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

InternetOstermundigen