Mehr Entschädigung für Gemeinderat Ittigen
Ittigen plant höhere Entschädigungen für Gemeinderäte: Ab 2027 steigt die Pauschale, zusätzliche Regelungen gelten teils schon ab 2026.

Wie die Gemeinde Ittigen berichtet, soll die Jahresentschädigung für Gemeinderatsmitglieder (ausgenommen Gemeindepräsident) erhöht werden, um den steigenden Ansprüchen an das Amt gerecht zu werden. Das bedingt eine Teilrevision des entsprechenden Entschädigungsreglements.
Ab 2027 sollen die Jahresentschädigung für nebenamtliche Mitglieder des Gemeinderats pauschal um 3000 Franken angehoben werden. Weil das Departement Kultur-Freizeit-Sport KFS in der Regel als Zweitdepartement geführt wird, soll dessen Leitung durch nebenamtliche Mitglieder separat mit 1000 Franken vergütet werden.
Mit der Revision werden ausserdem zwei Regelungslücken geschlossen, die bereits auf 1. Juli 2026 behoben werden sollen. Für den Fall, dass ein nebenamtliches Mitglied aufgrund eines krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls längere Zeit eine Stellvertretung wahrnehmen muss, wird ab dem zweiten Monat eine anteilsmässige Zusatzentschädigung ausgerichtet.
Dasselbe gilt, wenn ein nebenamtliches Mitglied die Leitung eines Departements übernimmt, das einem anderen entzogen worden ist. Diese Möglichkeit besteht seit der Teilrevision der Gemeindeordnung am 9. Juni 2024.
Parteien bevorzugen Pauschalerhöhung
Im Herbst 2025 stellte der Gemeinderat zwei Varianten zur Diskussion: Zur Vorlage Stellung genommen haben die Grünliberale Partei (glp), die Evangelische Volkspartei (EVP), die FDP.Die Liberalen und die Sozialdemokratische Partei (SP). Bevorzugt wird eine departementsunabhängige Erhöhung der Jahrespauschale, wobei die EVP eine Zurückstellung bis zum Legislatur-Ende empfiehlt.
Die Variante, einen ausserordentlichen Aufwand zu entschädigen, vermochte hingegen nicht zu überzeugen. Unbestritten waren die Zusatzentschädigungen für den Fall einer längeren Stellvertretung und einer Neuzuteilung nach einem Departementsentzug.
Der Gemeinderat kann die Entschädigungen alle zwei Jahre dem Landesindex für Konsumentenpreise anpassen. Dabei gilt der Indexstand vom 1. Januar 2019. Auf einen solchen Teuerungsausgleich hat der Gemeinderat bisher verzichtet und ihn erstmals auf 2026 gewährt.
Über die Jahre 2019 bis 2025 gerechnet beläuft sich dieser auf sieben Prozent. Der Gemeinderat hat die Vorlage zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. März 2026 verabschiedet.










