Wie die Gemeinde Ittigen berichtet, war für das Projekt «Knoten Station Ittigen» kein Nachkredit notwendig. Der Beschluss aus dem Juni 2021 war korrekt.
Ittigen
Blick von Westen aus auf Ittigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Entscheid des Gemeinderats von Ende Juni 2021 war korrekt: Im Projekt «Knoten Station Ittigen» brauchte es keinen Nachkredit. Der Presse war zu entnehmen und an der Gemeindeversammlung von Anfang Dezember 2021 war zu erfahren, dass Gemeinderat Xavier Dufour im Zusammenhang mit dem Projekt «Knoten Station Ittigen» Unregelmässigkeiten vermutete.

Er reichte im Frühjahr 2021 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Gemeinderat ein. Aus dieser Anzeige ging zusätzlich ein Beschwerdeverfahren hervor.

In der Zwischenzeit liegen die Entscheide des Regierungsstatthalters zum Beschwerdeverfahren und zur aufsichtsrechtlichen Anzeige vor: Die Beschwerde wurde vollumfänglich abgewiesen und die Akte zur aufsichtsrechtlichen Anzeige geschlossen.

Bauherrenvereinbarung abgeschlossen

Der Regierungsstatthalter bestätigt mit seinem Beschwerdeentscheid, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 28. Juni 2021 und die durch die Geschäftsprüfungskommission vorgenommene Beurteilung korrekt sind. Damals beschloss der Gemeinderat, dass im Projekt «Knoten Station Ittigen» kein Nachkredit notwendig sei, obschon es zu Mehrkosten komme. Die Geschäftsprüfungskommission kam zum gleichen Schluss.

Der Verkehrsknoten Station Ittigen wird in Zusammenarbeit mit der RBS AG saniert und umfassend umgebaut. Für das Projekt sprach die Gemeindeversammlung am 28. November 2019 einen Verpflichtungskredit von 10,093 Millionen Franken.

Wer im Projekt was finanziert, ist in einem detaillierten Kostenteiler und in einer Bauherrenvereinbarung geregelt. Die Vereinbarung schloss die Gemeinde nach der Genehmigung durch den Gemeinderat im Januar 2021 mit der RBS AG ab.

Bestätigt durch den Regierungsstatthalter

Bei der Beurteilung der Kostensituation im Juni 2021 stellte der Gemeinderat fest, dass die Gemeinde keine Verpflichtungen eingegangen ist, welche über dem Kredit der Gemeindeversammlung liegen. Entsprechend war auch kein Nachkredit notwendig, was der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland im Entscheid vom 16. Dezember 2021 nun bestätigt.

Mit der aufsichtsrechtlichen Anzeige brachte Xavier Dufour verschiedene Sachverhalte zur Anzeige. Nach der Prüfung der Sachlage durch den Regierungsstatthalter Bern – Mittelland entschied dieser, dass keine aufsichtsrechtliche Untersuchung nach Gemeindegesetzt eröffnet und der Anzeige keine Folge geleistet wird.

Ein Teil der Vorwürfe aus der Anzeige handelte der Regierungsstatthalter im Entscheid zum Projekt «Knoten Station Ittigen» ab.

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