Ittigen: Nutzung gemeindeeigener Räume ab 19. April 2021
Der Bundesrat hat letzte Woche die Massnahmen gegen das Coronavirus teilweise gelockert.

Dadurch sind die Nutzungsvorschriften verschiedener gemeindeeigener Räume zu ändern. Details dazu sind zudem in der geänderten Covid-19-Verordnung des Bundesrats zu finden. Aufgrund der neuen Vorgaben gilt bei der Nutzung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten Folgendes:
Das Freizeithaus Rütiwäldli bleibt weiterhin bis Ende Juni 2021 geschlossen. Reservationen ab Juli 2021 werden vorerst nur unter Vorbehalt entgegengenommen.
Das Restaurant Chäppu kann seinen Aussenbereich bewirtschaften.
Konsumationen in den Innenbereichen des Cafés und des Restaurants sind weiterhin untersagt.
Die Räumlichkeiten im ChäppuTräff und der Pulferstube können für gemeindeinterne und andere Veranstaltungen unter folgenden Bedingungen (wieder) genutzt werden:
Für jede Veranstaltung ist eine Person zu bezeichnen, welche das Einhalten der Schutzmassnahmen sicherstellt.
- Jede Konsumation in den Räumen ist untersagt.
- Es besteht durchgehend Maskenpflicht.
- Die Minimalabstände sind durchgehend einzuhalten.
- Nach jeder Veranstaltung sind die genutzten Oberflächen zu reinigen und zu desinfizieren sowie die Räumlichkeiten gut zu lüften.
- Die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind lückenlos zu erfassen.
Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Nutzungen muss der entsprechende Raum zwingend für eine Stunde ungenutzt bleiben. Zudem gelten folgenden Maximalbelegungen:
ChäppuTräff Raum Stockhorn: 1/3 der Maximalbelegung (40 Personen) = maximal 13 Pers.
ChäppuTräff Raum Jura: 1/3 der Maximalbelegung (15 Personen) = maximal 5 Pers.
Pulferstube: 1/3 der Maximalbelegung (20 Personen) = maximal 6 Pers.