Ittigen

Genehmigung für Eyfeld-Zone und Überbauungsordnungen

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Bantiger,

Die planungsrechtlichen Grundlagen für die neue Schulanlage Eyfeld in Ittigen sind am Donnerstag, 28. August 2025, rechtskräftig geworden.

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Blick von Westen aus auf Ittigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Ittigen mitteilt, hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung die von der Gemeindeversammlung am 3. Dezember 2024 beschlossene Zone für öffentliche Nutzung 16 «Eyfeld» sowie die vom Gemeinderat am 11. November 2024 beschlossenen geringfügigen Änderungen der Überbauungsordnungen Nr. 320.3 «Zone mit Planungspflicht ZPPa Nr. 18 Kirschenacker / Eyfeld» (inklusive Gestaltungsrichtplan Nr. 320.d) und «Erschliessung Eyfeld» in Anwendung von Art. 61 BauG mit Datum vom 7. August 2025 genehmigt.

Die Zone für öffentliche Nutzung 16 «Eyfeld» und die geringfügigen Änderungen der Überbauungsordnungen Nr. 320.3 «Zone mit Planungspflicht ZPPa Nr. 18 Kirschenacker / Eyfeld» (inklusive Gestaltungsrichtplan Nr. 320.d) und «Erschliessung Eyfeld» traten am Donnerstag, 28. August 2025, in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, für alle zur Einsichtnahme offen.

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