Insgesamt waren 185 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger oder 4.0% von insgesamt 4‘603 Stimmberechtigten waren anwesend.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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1. Jahresrechnung 2018: Die Rechnung mit einem Ertragsüberschuss im Gesamthaushalt von rund 2,2 Mio. Franken wurde einstimmig genehmigt.

2. Baurecht Flugbrunnenareal – Erweiterung und Änderung: Der Vertrag „Erweiterung und Abänderung eines Baurechts“ vom 23. April 2019 mit der Frutiger AG Immobilien, Thun, wurde grossmehrheitlich genehmigt.

3. Feuerwehrmagazin Flugbrunnenstrasse – Umbau und Neubau: Der Investitionskredit von 3,25 Mio. Franken wurde grossmehrheitlich bewilligt.

4. Wasserversorgungsreglement mit Wassertarif – Totalrevision: Das totalrevidierte Wasserversorgungsreglement mit Wassertarif wurde grossmehrheitlich genehmigt.

5. Abwasserentsorgungsreglement mit Abwassertarif – Totalrevision: Das totalrevidierte Abwasserentsorgungsreglement mit Abwassertarif wurde grossmehrheitlich genehmigt.

6. Gemeindeparzelle Nr. 6012 – Verkauf: Der Kaufrechts- und Kaufvertrag vom 4. Dezember 2018 für den Verkauf der Gemeindeparzelle Nr. 6012 an Michel Denis Badertscher, La Punt-Chamues GR, zu einem Kaufpreis von Fr. 739‘680.- wurde grossmehrheitlich genehmigt.

Fakultatives Referendum

Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit dieser Publikation eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Montag, 8. Juli 2019, 11:30 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3 (1. OG), Bolligen, eingereicht sein.

Protokollauflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2019 liegt vom 18. Juni 2019 bis und mit 8. Juli 2019 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.

Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

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