Zum Tötungsdelikt Mitte August 2022 in Lauterbrunnen wurde wegen vorsätzlicher Tötung Antrag auf Anordnung einer Massnahme eingereicht.
Justizia
Justizia. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitte August 2022 wurde in Lauterbrunnen ein 69-jähriger Mann getötet.
  • Als Beschuldigte gilt seine 59-jährige Ehefrau, die derzeit in Untersuchungshaft sitzt.
  • Jetzt wurde wegen vorsätzlicher Tötung Antrag auf Anordnung einer Massnahme eingereicht.
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Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen zum Tötungsdelikt in Lauterbrunnen von Mitte August 2022 reichte die regionale Staatsanwalt Berner Oberland im Rahmen eines Verfahrens bei schuldunfähigen Personen Antrag auf Anordnung einer Massnahme, gemäss Art. 374 Strafprozessordnung, ein.

Beim Opfer handelte es sich um einen 69-jährigen Schweizer. Die tatbeschuldigte 59-jährige deutsche Staatsangehörige wird sich wegen der Tötung ihres Ehemannes vor Gericht verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft erachtet es gestützt auf Ermittlungsergebnisse sowie dem Geständnis der Beschuldigten als erwiesen, dass die Beschuldigte dem Opfer mit einem Messer tödliche Stichverletzungen zugefügt hatte.

Die Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft

Die Beschuldigte befindet sich seit der Anhaltung nach Meldungseingang vom 17. August 2022 in Untersuchungshaft und derzeit in vorzeitigem Massnahmenvollzug.

Gestützt auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten reicht die Staatsanwaltschaft Antrag auf eine stationäre Massnahme für die Beschuldigte beim Regionalgericht Oberland ein.

Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird ein Prozess vor dem Regionalgericht Oberland stattfinden. Der Gerichtstermin steht indes noch nicht fest.

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