Strikte Massnahmen sollen Japankäfer-Befall eindämmen

Der Japankäfer hat die Region Spiez erreicht. Um die Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, erlässt der Kanton Regeln für Grüngut und Rasenbewässerung.

japankäfer
Ursprünglich stammt der Japankäfer aus Ostasien. Heute gehört er europaweit zu den problematischsten invasiven Schädlingen. (Symbolbild) - keystone

In der Region Spiez wurde der invasive Japankäfer (Popillia japonica) nachgewiesen. Wie die Gemeinde Spiez berichtet, stellt der Schädling eine ernsthafte Gefahr für Landwirtschaft, Gärten und Grünflächen dar, da er zahlreiche Pflanzenarten befällt und sich rasch verbreiten kann. Der Kanton Bern hat deshalb zeitlich befristete Massnahmen vom 1. Juni bis 30. September beschlossen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Grüngut soll nach Möglichkeit über die reguläre Sammlung der Gemeinde entsorgt werden. Bei eigener Entsorgung ist das Material ausschliesslich zu den vorgesehenen Anlagen (Biomassezentrum Spiez oder Entsorgungszentrum Wimmis) zu bringen.

Beim Transport gelten Schutzvorgaben (Zerkleinerung, Abdeckung, rasche Weiterverarbeitung). Für invasive Neophyten gelten separate Entsorgungswege.

Bewässerungsverbot im Befallsgebiet

Das Bewässern von Rasen, Wiesen und Weiden ist untersagt. Erlaubt bleibt die Bewässerung von Gemüse, Blumen und Stauden. Ziel ist es, die Eiablage und Entwicklung des Japankäfers zu erschweren.

Die Einschränkungen dienen dem Schutz der regionalen Landwirtschaft, insbesondere des Weinbaus, sowie der natürlichen Vegetation. Durch konsequente Umsetzung soll der Japankäfer eingedämmt und möglichst vollständig eliminiert werden.

Die Behörden rufen die Bevölkerung dazu auf, die Vorgaben einzuhalten und verdächtige Käferfunde zu melden. Nur durch gemeinsames Handeln kann eine weitere Ausbreitung verhindert werden.

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