Wie die Gemeinde Grindelwald angibt, finden die Wahlen fürs Gemeindepräsidium, die Mitglieder des Gemeinderats und die Kommissionen am 26. November 2023 statt.
Die Gemeindeverwaltung von Grindelwald.
Die Gemeindeverwaltung von Grindelwald. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die aktuelle Amtsdauer aller gewählten Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Grindelwald endet per 31. Dezember 2023.

Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen auf den 26. November 2023 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 17. Dezember 2023 statt.

Die Gesamterneuerungswahlen werden erstmals nach dem neuen Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Grindelwald, welches an der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2023 genehmigt wurde, durchgeführt.

Wahlvorschläge nach Artikel 28 AWR sind auch für heute bereits in einem Amt stehenden Behördenmitglieder einzureichen.

Behördenmitglieder können wiedergewählt werden

Eine Wiederwahl ist aufgrund der Übergangsbestimmungen in der neuen Gemeindeordnung somit für alle aktuellen Behördenmitglieder möglich.

Die Liste der Organe für die Wahl sowie die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge findet man auf der Webseite der Gemeinde .

Gemäss Artikel 5 der Gemeindeordnung sind alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen in den Gemeinderat und in die Kommissionen mit Entscheidbefugnis wählbar.

Für die Vertretungen in den jeweiligen Bergschaften ist die Registrierung gemäss der Stimmregister massgebend.

Wahlvorschläge müssen bis 13. Oktober 2023 eingereicht werden

Die Wahlvorschläge müssen bis am 13. Oktober 2023 (Freitag, 11.30 Uhr) bei der Gemeindeschreiberei Grindelwald eingereicht werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 20 in der Gemeinde Grindelwald Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag für das gleiche Amt stehen.

Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag fürs gleiche Amt unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags können sie ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Jeder Wahlvorschlag muss eine geeignete Bezeichnung tragen

Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.

Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.

Wahlvorschläge werden am 26. Oktober 2023 publiziert

Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertretung.

Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.

Werden keine oder zu wenig Wahlvorschläge eingereicht, können die Stimmberechtigten für die nicht bereits in stiller Wahl besetzten Sitze beliebig wählbare Personen wählen. Es sind diejenigen gewählt, die am meisten Stimmen erzielt haben.

Die Wahlvorschläge werden in ihrer endgültigen Form ohne die Namen der Unterzeichnenden am 26. Oktober 2023 publiziert.

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