Illnau-Effretikon

Weisse Pracht im Griff: So bleibt alles befahrbar

Nau.ch Lokal
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Effretikon,

Illnau-Effretikon räumt Schnee und Eis auf Strassen, Trottoirs und Plätzen. Damit die Arbeiten reibungslos laufen, sollten Fahrzeuge korrekt geparkt werden.

Schnee räumen (Symbolbild)
Schnee räumen (Symbolbild) - Keystone

Wie die Stadt Illnau-Effretikon berichtet, ist für die einen die weisse Pracht mit Freude, für die anderen der Schnee mit Ärger ver­bunden. Das Schneeräumungsteam der Stadt ist bemüht, die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege nach Schneefall und bei Eisglätte so bald wie möglich zu räumen.

Die Stadt bittet um Verständnis dafür, wenn dies im weitläufigen Stadtgebiet einige Zeit bean­sprucht. Alle Verkehrsteilnehmenden werden ersucht, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.

Falsch parkierte Fahrzeuge behindern den Winterdienst

Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkiert sind, behindern die Schnee­räumungs­arbeiten. Zudem besteht die Gefahr, dass sie durch Schnee­pflüge und andere Winterdienst­geräte beschädigt werden.

Die Schneeräumung er­folgt haupt­sächlich in den frühen Morgen­stunden. Damit die Räumungsarbeiten reibungs­los er­folgen können, wird von der Stadt gebeten, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, nicht im Parkverbot und nicht ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

Die Stadt lehnt jede Haftung für Schäden, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ord­nungsgemäss par­kier­ten Fahrzeugen entstehen, ab.

Schnee nicht auf öffentlichem Grund ablagern

Eigentümerinnen und Eigentümer sind verantwortlich, dass Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Bepflanzungen, die die Verkehrssicherheit oder die Schneeräumung beein­trächti­gen, entsprechend zurückgeschnitten oder entfernt werden.

Für die Schneeräumung bei privaten Haus- und Garagenzufahrten sind die Grundeigentü­me­rinnen und -eigentümer oder die Mieterinnen und Mieter zuständig. Das Personal der Stadt und des Kantons Zürich kann für die Erledigung dieser Arbeiten nicht beauftragt wer­den.

Es ist nicht erlaubt, den von Privat­grundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer geworfen werden.

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