Tempo 30 für Kyburger Dorfkern beantragt
Anfang Februar 2019 wurde dem Stadtrat eine Petition eingereicht mit dem Begehren, verkehrsberuhigende Massnahmen im Sinne von Tempo-30-Zonen innerhalb Kyburg, Ettenhusen und Billikon einzuführen.

Anfang Februar 2019 wurde dem Stadtrat eine von rund 240 Personen unterzeichnete Petition eingereicht mit dem Begehren, verkehrsberuhigende Massnahmen im Sinne von Tempo-30-Zonen innerhalb der Ortschaften Kyburg, Ettenhusen und Billikon einzuführen. In der Zwischenzeit fanden verschiedene Gespräche mit Vertretern der zuständigen kantonalen Stellen statt.
Dabei zeigte sich, dass auf den Gemeindestrassen im Kyburger Dorfkern eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann. Der Stadtrat hat entschieden, diese Massnahme umzusetzen und einen entsprechenden Signalisationsantrag an den Kanton zu stellen.
Bei der Allmendstrasse und einem Abschnitt der Dorfstrasse in Kyburg handelt es sich um eine Kantonsstrasse. Der Kanton erwartet von der Stadt vorerst ein Gutachten, das aufzeigt, welche verkehrsberuhigenden Massnahmen entlang der Allmendstrasse – insbesondere zum Schutz der Fussgängerinnen und Fussgänger – ergriffen werden können.
Ein adäquater Fussgängerschutz
Ein adäquater Fussgängerschutz ist vor der Festsetzung einer reduzierter zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu prüfen. Der Stadtrat hat deshalb ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben.
Sobald dieses vorliegt, wird er über das weitere Vorgehen beschliessen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Ettenhusen stellt der Kanton in Aussicht, beim Ortseingang in Ettenhusen, von Kyburg her kommend, eine Einfahrtsbremse in Form eines «Trapezes» zu erstellen.
Dieses dürfte die Verkehrsgeschwindigkeit drosseln. Ebenso wie für die Durchfahrt in Billikon erachtet es der Kanton als unnötig, die erlaubte Geschwindigkeit auf der Kantonsstrasse tiefer als Tempo 50 anzusetzen.
In Billikon stellt es der Kanton der Stadt frei, ähnlich wie in Ettenhusen eine Kap-Bushaltestelle in der Strasse zu erstellen und so eine verkehrsberuhigende Wirkung zu erzielen. Der Stadtrat hat entschieden, eine solche Massnahme allenfalls mit der in den nächsten Jahren anstehenden generellen Überprüfung der Bushaltestellen auf deren Behindertentauglichkeit ins Auge zu fassen.