Permanenter Wohnraum in Illnau wird nicht weiterverfolgt
Die Unterschutzstellung der Gebäude Effretikonerstrasse 49 und 51 in Illnau lässt den Bau von günstigem städtischen Wohnraums nicht zu.

Wie die Stadt Illnau-Effretikon schreibt, sind das ehemalige Schulhaus an der Effretikonerstrasse 49 und das ehemalige Gemeindehaus an der Effretikonerstrasse 51 in Illnau im Inventar der potenziellen Kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung verzeichnet.
Als Basis für die Entwicklung einer Objektstrategie für das städtische Grundstück löste der Stadtrat eine Schutzabklärung aus. Gemäss dem Gutachten sind beide Gebäude als Schutzobjekte zu klassifizieren.
Der Stadtrat folgt dieser Einschätzung und stellt die Liegenschaften unter kommunalen Denkmalschutz.
Ursprüngliches Baugrundstück nun zu klein
Ursprünglich prüfte der Stadtrat, auf der freien Grundstücksfläche an der Effretikonerstrasse 49/51 in Illnau günstigen städtischen Wohnraum zu realisieren.
Der zwingende Erhalt der beiden Gebäude führt dazu, dass die frei bebaubare Fläche auf dem Grundstück kleiner wird. Effizienter, preisgünstiger Wohnraum lässt sich darauf nicht mehr sinnvoll bauen und betreiben.
Der Stadtrat verzichtet deshalb, das Projekt weiter zu vertiefen. Mit einer Objektstrategie wird über die weitere Verwendung der sanierungsbedürftigen Gebäude und des Baulandes zu beschliessen sein.