Illnau-Effretikon: E-Scooter stellen Gefahr im Strassenverkehr dar
Wie die Gemeinde Illnau-Effretikon angibt, zieht die Stadtpolizei per Ende Juli 2022 eine ernüchternde Bilanz, was die korrekte Nutzung der E-Scooter betrifft.

In der ersten Jahreshälfte sah sich die Stadtpolizei gezwungen, insgesamt 39 Lenkerinnen und Lenker von Elektroscooter wegen verschiedener Übertretungen zu verzeigen. Die Strafuntersuchungsbehörden werden sich nun weiter mit ihnen beschäftigen.
Die meisten Lenkenden waren deutlich schneller als die erlaubten 20 Stundenkilometer (25 Stundenkilometer mit Tretunterstützung) unterwegs. Nicht selten wurden im Rahmen von Kontrollen Tempi von 50 Stundenkilometer oder gar höhere Geschwindigkeiten gemessen. Die kontrollierten Personen verfügten zudem oft nicht über einen gültigen Führerausweis.
Denn Jugendliche, die das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben, dürfen gar keine Elektroscooter lenken. Personen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren benötigen dazu einen Führerausweis der Kategorien M/G. Und auch Erwachsene, die E-Scooter lenken, müssen im Besitze einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Nicht registrierte beziehungsweise registrierbare Fahrzeuge
Gefährte, die Geschwindigkeiten über 20 Stundenkilometer erreichen können, bedürfen einer Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt. Sprich: Sie müssen mit einem Kontrollschild versehen und einem Fahrzeugausweis ausgestattet werden.
Die Fahrzeugeinlösung setzt gleichzeitig eine gültige Fahrzeugversicherung voraus. Zahlreiche Modelle werden aus China importiert. Ein grosser Anteil davon ist in der Schweiz jedoch schon gar nicht immatrikulierbar, da dazu eine erforderliche Typenprüfung fehlt.
Nicht registrierte beziehungsweise registrierbare Fahrzeuge
Gefährte, die Geschwindigkeiten über 20 Stundenkilometer erreichen können, bedürfen einer Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt. Sprich: Sie müssen mit einem Kontrollschild versehen und einem Fahrzeugausweis ausgestattet werden.
Die Fahrzeugeinlösung setzt gleichzeitig eine gültige Fahrzeugversicherung voraus. Zahlreiche Modelle werden aus China importiert. Ein grosser Anteil davon ist in der Schweiz jedoch schon gar nicht immatrikulierbar, da dazu eine erforderliche Typenprüfung fehlt.
Unbekümmerte Lenkerinnen und Lenker
Die Stadtpolizei stellt anlässlich ihrer Befragungen oftmals fest, dass sich die fehlbaren Personen der Konsequenzen ihrer rasanten Fahrweise oder des unbefugten Lenkens nicht bewusst sind – oftmals ignorieren sie Vorgaben aber auch bewusst.
Dabei sind die Folgen nicht trivial: Unfälle können lebensgefährliche Verletzungen bei den Fahrenden selbst und Unbeteiligten hervorrufen. Kommt es zu Unfällen, kürzen die Versicherungen ihre Leistungen oder stellen solche sogar gänzlich ein.
Die Lenkenden bleiben dabei nicht nur auf der Schadenssumme, sondern auch auf den Bussen im vierstelligen Zahlenbereich sitzen.
Empfehlung der Stadtpolizei
Die Stadtpolizei empfiehlt, dass sich Personen, welche die Anschaffung dieser Elektro-Trendfahrzeuge erwägen, vor deren Kauf über die geltenden Richtlinien informieren. Veränderungen an der Mechanik oder der Elektronik der Geräte sind nicht zulässig.










