Wie die Gemeinde Flims mitteilt, ist die Abschnittsplanung zwischen der Via dil Casti und Flims Post Dorf in vollem Gange. Die Bauarbeiten starten nach Ostern.
Flims
Das Dorfzentrum von Flims. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die letzte Bauetappe für die Strassenraumgestaltung wird in Angriff genommen.

Die Etappe 2024 verläuft von der Via dil Casti bis zur Post Flims Dorf und beinhaltet neben den Strassenbauarbeiten die Ergänzung und Sanierung verschiedener Werkleitungen.

Die Bauarbeiten rund um den Betonplatz beim Gelben Haus und die Kreuzung Via Nova – Vitg Grond konnten kurz vor dem grossen Wintereinbruch im Dezember 2023 fertiggestellt werden.

Bauarbeiten beginnen am 2. April 2024

Die Gestaltung der Via Nova wird bis zum Postplatz weitergeführt, es erfolgt der Zusammenschluss des Fernwärmenetzes von der Via Bargagliott und der Via Nova, die in die Jahre gekommene Kanalisationsleitung wird ersetzt und das Trennsystem für das Regenwasser der Via Nova wird fertiggestellt.

Gestartet wird mit den Bauarbeiten am Dienstag, 2. April 2024, nach Ostern.

Die erste Bauetappe beinhaltet die Einmündung Via dil Casti sowie die Neuerschliessung und den Vorplatz der Liegenschaft Central.

Einmündung in die Via dil Casti mehrere Wochen gesperrt

Die Einmündung in die Via dil Casti wird ab dem 15. April 2024 für rund fünf Wochen gesperrt.

Anschliessend werden in der zweiten Etappe die Werkleitungen auf der Südseite der Via Nova bis zum Parkplatz Bargagliott weitergeführt.

In der dritten und vierten Bauetappe wird die Nordseite der Via Nova bis zum Roten Ochsen ausgebaut.

Die Bauarbeiten der ersten vier Etappen sind bis am 23. August 2024 fertigzustellen, damit der Strassenraum für das Flimser Dorffest uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Deckbelagsarbeiten erst im Jahr 2025

Von September bis Ende Jahr wird der Abschnitt bis zur Post fertiggestellt, die Deckbelagsarbeiten folgen im Jahr 2025.

Die Bauarbeiten erfolgen, analog wie bis anhin, mit einspuriger Verkehrsführung und Verkehrssteuerung mittels Lichtsignalanlage.

Die Zugänglichkeit für Fussgänger zu den Liegenschaften wird mit Behinderungen stets aufrechterhalten.

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