Wie die Gemeinde Ilanz/Glion mitteilt, ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten. Das Verbot gilt auch an Silvester.
Gemeindehaus von Ilanz.
Gemeindehaus von Ilanz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Ilanz/Glion möchte die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, dass das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet von Ilanz/Glion verboten ist.

Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Vulkane sind erlaubt, da sie kaum Lärm verursachen.

Dieses Verbot gilt auch an Silvester.

Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten.

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